Ich habe es tatsächlich getan! Mir den Rat vom 64er Mann, vom Rostkopp und von meinem platonischen Gschpusi zu Herzen genommen und die Familie alleine in die Berge geschickt! Mein Mann hatte dann zwar am Freitag Abend auch keine Lust, mit den Kindern alleine hochzufahren und so haben wir das sehr warme Frühlingswetter genutzt und den ganzen Samstag im Garten gearbeitet. Ich bin nie so effizient und arbeite nie so gerne im Garten wie dann, wenn ich eigentlich etwas anderes, dringenderes machen müsste... Aber es hat gut getan und ich habe im Geiste meine Eingabe formuliert.
Um 18.00 sind sie dann doch noch losgefahren und ich hatte 24 Stunden für mich ganz alleine! :-)
Ich habe meinen Laptop auf den Wohnzimmertisch gestellt, mein Lieblingsspielzeug und das (geheime) Zweithandy danebengelegt (für einmal nicht im "Silent"-Modus!), habe die Stille genossen und bis Mitternacht geschrieben und am nächsten Morgen gleich weiter. Es hat sich herausgestellt, dass es einfacher ist, gleich auf französisch zu schreiben und mein Pons-Französischwörterbuch auf dem iPhone hat sich wieder einmal als unentbehrlich erwiesen.
Zwischendurch habe ich die ganzen Reglemente gelesen und realisiert, dass unsere kleine Gemeinde wieder einmal etwas gemauschelt hat. Es sind ja auch alles nebenamtliche "Freiwillige". Der Syndic ist Landwirt und die Mitglieder der Baukommission sind vorwiegend Vertreter des lokalen Baugewerbes. Im Gemeinderat sitzen nebst dem Syndic noch ein Tiefbauingenieur, ein Elektriker, ein Treuhänder, eine Familienfrau, ein Schreiner und ein weiterer Mann, den ich nicht kenne.
Zum Gemauschel: Auf der Nachbarparzelle wird gebaut und im Baugesuch heisst es, dass eine Abweichung von gesetzlich festgelegten Grenzabständen beantragt wird. Die Gemeinde muss in solchen Fällen die angrenzenden Nachbarn benachrichtigen.
Und was tut unsere Gemeinde? Sie schickt uns eine Kopie mit dem Ausschreibungstext des Baugesuchs (sinngemäss: Herr X und Frau Y beantragen die Bewilligung für den Bau eines Einfamilienhauses sowie eine Ausnahmebewilligung betr. Einhaltung von Grenzabständen). Dazu ein Blatt dem dem Gesetzestext (sinngemäss: Die Gemeinde ist zuständig für die Bewilligung der Abweichung. Abweichungen können bewilligt werden, wenn sie gerechtfertigt sind und die Nachbarn müssen per Einschreiben informiert werden). Also, zwei A4-Blätter mit minimalen Angaben und dazu ein A4-Situationsplan 1:500 mit dem Bauprojekt und den Artikelnummern der Bauparzellen.
Der unbedarfte Nachbar fragt sich dann: Um was für eine Abweichung von gesetzlich festgelegten Grenzabständen geht es denn überhaupt? Bin ich davon betroffen? Was ist das für ein nichtssagender Situationsplan? Hmm...
Als ich das Ausführungsreglement zum Baugesetz gelesen habe, bin ich über einen Artikel gestolpert. Quasi die Detailanweisung zum Gesetzestext, den uns die Gemeinde tel quel geschickt hat. Im entsprechenden Ausführungsreglement zum Baugesetz heisst es nämlich, dass die Gemeinde in solchen Fällen alle direkten Anstösser mit einem eingeschriebenen Brief zu benachrichtigen und ihnen eine 14tägige Frist (!) anzusetzen hat, damit diese Stellung nehmen und allfällige Entschädigungsforderungen einreichen können.
Wir haben aber weder einen Begleitbrief noch eine Frist erhalten! Der zuständige Mann auf der Gemeindeverwaltung hat das wohl noch nie gemacht...
Weil ich auf der Gemeinde Einsicht in die ganzen Unterlagen der Baueingabe genommen habe, weiss ich, dass der Landverkäufer, dessen Parzelle ebenfalls an unsere grenzt, sein Einverständnis dazu gegeben hat, dass eine 8x6 m grosse 2.7 m hohe Garage direkt auf seine Grundstücksgrenze gesetzt werden darf. Ob das die beantragte Abweichung der Grenzvorschriften ist? Oder sind vielleicht noch andere Abweichungen im rudimentären A4-Situationsplan versteckt, die der findige Nachbar selber erkennen muss? Heiteres Rätselraten?
Hab ich schon erwähnt, dass die Garage in einer grünen Zone stehen soll, die mit einem Bauverbot belegt ist? Dummerweise gibt es hier eine Grünzone, die mitten durch die Baulandparzellen führt, so dass alle Häuser auf der selben Höhe stehen. Der Architekt ist übrigens ein Einheimischer. Er und der Landverkäufer wissen garantiert von der Grünzone - aber man kann es ja mal versuchen... Wenn niemand klagt? Dummerweise soll die Garage 1,35 m hinter unserem formalen Potager (Gemüsegarten) stehen... Eine 8 m lange Wand mit Eternitverkleidung.
Ich sage Euch - ein Gemauschel!!! Ich kann Gemauschel nicht ausstehen! Vor allem dann nicht, wenn es zu meinem Nachteil ist! Vielleicht hätte ich doch Jus studieren sollen...
Ihr seht, ich kann nicht einfach untätig bleiben. Und so hat die Gemeinde heute von mir einen eingeschriebenen Brief gekriegt, mit Verweis auf die Gesetzesartikel des Ausführungsreglements und mit der Bitte, dieses doch bitte zu beachten und uns freundlicherweise aufzuklären, um welche Abweichung es geht.
Und nun werde ich wieder an der Opposition rumbasteln, damit dieses unsägliche Gebäude nebenan so nicht gebaut wird. Es hat den Charme einer Gondelbahn-Talstation aus den 70er Jahren in einem Skigebiet. Direkt hinter dem Haus beginnt übrigens eine geschützte Landschaft...
Liebe Rosalie, wer sich mit Gesetzestexten und diversen Richtlinien auseinandersetzt, hat auf jeden Fall juristische Ambitionen. Ich bewundere Deine Akribie und wünsche Dir viel Erfolg, um weitere bürokratische Hürden zu meistern.
AntwortenLöschenDanke, liebe Luisa!
LöschenJuristische Ambitionen entfalte ich immer dann, wenn mich etwas persönlich betrifft. Seltsamerweise habe ich ein Faible für Baurecht, obwohl ich eigentlich kein Zahlenmensch bin. Ich denke dann jeweils, dass es doch unsinnig ist, einem Juristen Fr. 260.-/h zu bezahlen, wenn ich es selber machen kann... :-)
Ach Rosalie! Du solltest dich nicht fragen, warum du die grosse Liebe noch nicht gefunden hast. (Hat sowieso keinen Sinn, sich diese Frage zu stellen.) Du solltest dich lieber fragen, warum du noch kein eigenes Anwaltsbüro hast (mit gut aussehendem Sekretär)!!
AntwortenLöschenGute Frage! :-)
LöschenIch erinnere mich, wie mich vor vielen Jahren eine Kündigung direkt in die juristische Fachbuchhandlung führte. Lustig war es nicht, der Stress, aber enorm befriedigend, bei der Verhandlung dann die OGH-Urteile im Kopf zu haben, die zu meinen Gunsten schon entschieden wurden - und zu wissen, dass ich was in der Hand habe: das Recht. Allerdings lebe ich nicht im Dorf!
AntwortenLöschenDas Wochenende ohne Ski klingt doch sehr gut. Irgendwann ist man einfach schneesatt, nicht?
Viel Erfolg! (trotzdem ich ja noch immer für moderne Architektur auch im ländlichen Kontext bin. Im Bregenzerwald gibt es auch so schöne Beispiele, wie das alte und neue gut miteinander kann.
liebe Grüße, Daniela
Schön, dass Du mit Deiner Klage Erfolg hattest! Ein gutes Gefühl, wenn man im Recht ist und auch Recht bekommt - was nicht immer der Fall ist - und wenn man es noch dazu ganz alleine geschafft hat, sein Recht durchzusetzen! :-)
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